Ganztagsschule

Das Schul-ABC

 

A

Adresse und Ansprechpartner

Grundschule Neu Darchau

Elbuferstr. 3

29490 Neu Darchau

 

Telefon: 05853/415

Fax: 05853/980370

E-Mail: sekretariat@gsneudarchau-portal.de

 

Schulleiterin: Frau Schulze

 

Arztbesuche

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit.

 

Adventszeit

In dieser Zeit haben wir viel vor: Schmücken des Tannenbaums auf dem Parkplatz des Edekamarktes, Besuch eines Theaterstückes, Adventsfrühstück, Advent- und Weihnachtsfeier für alle Schüler.

 

B

 

Beratung

Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen jederzeit nach kurzer Terminabsprache oder telefonisch zur Verfügung.

 

Betreuung

Für die Kinder der 1. und 2. Klasse besteht die Möglichkeit nach der 4. Stunde an der Betreuungsstunde teilzunehmen.

 

Beurlaubung

Wenn Sie Ihr Kind aus besonderen Gründen außerhalb der Ferien beurlauben möchten, stellen Sie rechtzeitig den Antrag. Für einen Tag kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden, bei mehr als einen Tag muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden.

 

Busfahrkarten

Wenn Sie weiter als 3 Kilometer von der Schule entfernt wohnen, erhält Ihr Kind eine Schulbusfahrkarte, die in der 1. Schulwoche eines Schuljahres ausgehändigt wird. Bei Verlust kann gegen Gebühr eine Ersatzfahrkarte bestellt werden.

 

C

 

Computer und Internet

Wir verfügen über einen Computerraum mit 10 vernetzten Computern. Darüber hinaus stehen in jeder Klasse zwei nicht vernetzte Computer.

Viele Schüler und Schülerinnen nutzen die neuen Medien, um ihre schulischen Aufgaben zu erledigen. Sicherlich ist dies zu unterstützen.

Allerdings müssen Texte, die in Mappen oder Referaten verwendet werden, eigene Texte sein. Natürlich kann man sich Informationen aus dem Internet holen, sie müssen aber unbedingt bearbeitet werden.

Zitate müssen als solche kenntlich gemacht und Quellen angegeben werden

 

D

 

Diebstahl

Gemäß §3 der Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleich Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen nicht abgedeckt.

 

E

 

Elternsprechtag

Elternsprechtage finden für die 1. Klasse im Herbst, im Frühjahr und am Schuljahresende statt.

Für die 2. bis 4. Klasse sind 2 Elternsprechtage vorgesehen.

Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Einladung mit der Möglichkeit Ihren Wunschtermin anzugeben.

 

F

 

Fachkonferenzen

Für die einzelnen Unterrichtsfächer gibt es Fachkonferenzen, an denen auch jeweils ein Elternvertreter teilnimmt.

In diesen Konferenzen werden alle für das spezielle Fach relevanten Dinge besprochen.

 

Fahrrad

Wenn Sie Ihrem Kind erlauben mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Rad auch verkehrssicher ist. Außerdem sollten sie sich davon überzeugen, ob Ihr Kind sich im Verkehr richtig verhält.

 

Faschingsfeier

Am Rosenmontag findet für alle Schulkinder in der Schule ein Faschingsfest statt. An diesem Tag dürfen die Kinder verkleidet in die Schule kommen.

 

Förderung

Kinder mit besonderen Schwierigkeiten erhalten zusätzliche Förderstunden von der Förderschullehrkraft.

Falls das Stundenkontingent der Förderschulkraft es zulässt, findet auch eine zusätzliche Förderung bei Lese/Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie statt.

Die Förderschullehrkraft steht betroffenen Eltern zwecks Beratung zur Verfügung.

 

Förderverein

Der Förderverein unserer Schule unterstützt in vielfältiger Weise die Gestaltung unseres Schullebens finanziell und ideell. Dazu braucht es viele Mitglieder.

Der Jahresbeitrag beträgt 12 Euro.

 

Fundsachen

Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich immer wieder Kleidungsstücken an. Wenn Ihr Kind etwas vermisst, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.

 

Fußballturnier

Im Juni/Juli findet in Dannenberg ein Fußballturnier für alle Grundschulen im Landkreis statt. An einem Tag kämpft die Jungenmannschaft, bestehend aus Schülern der 3. und 4. Klasse, um den Pokal und am folgenden Tag die Mädchenmannschaft aus Mädchen der 3. und 4. Klasse.

 

G

 

Gesamtkonferenz (GK)

Die GK besteht aus allen Lehrkräften, vier

Elternvertretern, jeweils einem Vertreter der Pädagogischer Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter und des Schulträgers. Sie findet mindestens 4 Mal im Jahr statt. Sie ist das oberste Beschlussorgan unserer Schule.

 

 

H

 

Hausaufgaben

Die im Unterricht erworbenen Fertigkeiten und Techniken sollen durch häusliche Übungen angewendet bzw. vertieft werden. Deshalb ist eine regelmäßige Erledigung wichtig. Bei mehreren nicht gemachten Hausaufgaben werden Sie im Hausaufgabenheft benachrichtigt.

 

I

 

Infektionskrankheiten

Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Zu den Infektionskrankheiten gehören u. a. Masern, Keuchhusten, Mumps, Scharlach, Windpocken, … Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind Läuse hat, damit wir es an die anderen Eltern zwecks Vorsorge weitergeben können.

 

Integrationsklassen

Seit einigen Jahren führen wir an unserer Schule Integrationsklassen. Das bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam beschult werden.

 

Internetadressen

Internetadressen, die Ihnen helfen können, sich über schul- und bildungspolitische Fragen zu informieren, sind:

www.mk.niedersachsen.de

www.nibis.ni.schule.de

www.elternrat-niedersachsen.de

 

 

K

 

Klasse 2000

Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung ist ein wichtiges Ziel, das nicht früh genug beginnen kann. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, das Programm “Klasse 2000” durchzuführen. Ziel von “Klasse 2000” ist die Stärkung des Selbstwertgefühls, der sozialen Kompetenz und des Wissens über den eigenen Körper verbunden mit einer positiven Haltung zur Gesundheit.

Durch den Einsatz von Gesundheitsförderern und speziellem Unterrichtsmaterial entstehen Kosten in Höhe von 240 Euro pro Klasse und Jahr.

 

Klassenelternrat

Die Klassenelternschaft wählt einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Diese beiden Elternvertreter sind Mitglieder des Schulelternrates. Die Klassenelternschaft wählt außerdem 3 Vertreter für die Klassen- bzw. Zeugniskonferenz. Da die Wahl für zwei Jahre gilt, wird nur in der 1. und 3. Klasse gewählt.

 

Klassenfahrten

In der 3. oder 4. Klasse finden in der Regel Klassenfahrten statt.

 

Klassenordnung

Jede Klasse gibt sich eine eigene Ordnung, die im Klassenzimmer ausgehängt wird.

 

Kostenbeitrag für Bastelmaterial

Da es in unserem Ort kaum möglich ist, entsprechendes Material zu besorgen, wird es von der Schule angeschafft. Am Ende des Schuljahres werden pro Schüler 5 Euro eingesammelt.

 

Krankmeldungen

Bei Krankheiten bitten wir um sofortige Meldungen. Sie kann schriftlich, telefonisch oder per Fax erfolgen.

Wird Ihr Kind während des Vormittags krank, informiert Sie eine Lehrkraft und vereinbart mit Ihnen, ob Sie Ihr Kind abholen können oder ob es in der Schule verbleiben soll.

 

L

 

Lehrmittelfreiheit

Die Schulbücher können gegen ein Entgelt von Ihnen ausgeliehen werden. Die Bücher müssen pfleglich behandelt und mit einem Schutzumschlag versehen werden. Außerdem darf nicht in die Bücher geschrieben werden. Sollten am Ende des Schuljahres Mängel festgestellt werden, müssen Sie Ersatz leisten.

 

Lernkontrollen

Klassenarbeiten sind in der Regel einige tage vor der Anfertigung anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Klasse höchstens drei Arbeiten geschrieben werden.

Tests, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen, auch in schriftlicher Form, sind jederzeit möglich.

 

M

 

Material

In den Fächern “Werken” und “Textiles Gestalten” benötigt Ihr Kind Material, welches es im Unterricht verarbeitet. Hierfür wird von den Fachlehrkräften ein Kostenbeitrag eingesammelt, über den Sie informiert werden.

Mitarbeiter

Außer den Lehrkräften wirken an unserer Schule Pädagogische Mitarbeiter (zuständig für Vertretungsunterricht und Betreuungsstunden), Hausmeister, Sekretärin und Reinigungskräfte.

 

N

 

Nichtrauchererlass

Seit dem 01.08.2005 gilt der “Nichtrauchererlass”, der ein generelles Rauchverbot in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen vorsieht.

 

Notenstufen

Leistungen werden in sechs Notenstufen bewertet:

1 = sehr gut

2 = gut

3 = befriedigend

4 = ausreichend

5 = mangelhaft

6 = ungenügend

 

P

 

Patenschaften

Für die Teilnahme einer Klasse am Projekt “Klasse 2000” haben wir dankenswerterweise einige Paten gefunden, die die jährlichen Kosten von 240 Euro finanzieren. Doch ein Schuljahr ist schnell vorbei und wir freuen uns über jeden der zur Finanzierung, auch von kleineren Beträgen zur Durchführung beiträgt.

 

Postmappen

Alle aktuellen Mitteilungen erhalten die Schüler und Schülerinnen von der Schulleitung und den Klassenlehrkräften. Sie werden in die Postmappe eingeheftet und dienen Ihnen zur Information.

 

S

 

Sanktionen bei Fehlverhalten

Die Gesamtkonferenz hat folgendes Vorgehen bei Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler beschlossen:

 

A. Toben auf den Fluren /im Klassenraum

  1. Ermahnung, Verweis auf die Regeln
  2. bei wiederholtem Verstoß:

1. und 2. Klasse: Sitzen im Computerraum ( vor dem Unterricht bzw. während der Pause)

3. und 4. Klasse: schriftliche Ausarbeitung über den Sinn der Regel.


B. Streit mit/ Tätlichkeit gegenüber Mitschüler

  1. bei Klassenkameraden:

Kreisgespräch mit dem Ziel: Einsicht, Entschuldigung bei Schülern aus verschiedenen Klassen: Ermahnung, Verweis auf die Regeln.

  1. Im Wiederholungsfall

Klasse 1 und 2: vorübergehendes

Mitspielverbot

Klasse 3 und 4: schriftliche

Ausarbeitung: Welche Regel

wurde verletzt? Warum soll ich sie

einhalten?

 

  1. Im verstärkten Fall:

1. Stufe: Klassenlehrkraft führt ein

Gespräch mit dem Schüler bzw. der Schülerin und den Eltern.

 

2. Stufe: Schulleitung führt ein Gespräch

mit dem Schüler bzw. der Schülerin.

 

3. Stufe: Schulleitung führt ein Gespräch

mit dem Schüler bzw. der Schülerin.

 

Schulchor

In einer Arbeitsgemeinschaft werden unter der Leitung unseres Pädagogischen Mitarbeiters die musischen Fähigkeiten gefördert. Teilnehmen können Schüler/Innen der 3. und 4. Klasse.

 

Schulordnung

Gemeinsam mit dem Schulelternrat haben wir eine Schulordnung beschlossen, die gleichermaßen für Schüler, Lehrer und Eltern gilt. In einem Schulvertrag versichern alle Beteiligten sich daran halten zu wollen.

 

Schulelternrat

Alle gewählten Vorsitzenden und Stellvertreter der einzelnen Klassen bilden den Schulelternrat.

Er entsendet Vertreter in die Gesamtkonferenz und in die Fachkon- ferenzen.

Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/In des Schulelternrates nehmen an den Sitzungen des Kreiselternrates teil.

 

Schulbücher

Schulbücher können ausgeliehen werden.

Zusätzlich müssen Arbeitshefte, Schülerduden und Klassenlektüren von Ihnen angeschafft werden.

Genaueres entnehmen Sie der Schulbuchliste, die einige Wochen vor Schuljahresende ausgeteilt wird.

Seit einigen Jahren bieten wir von der Schule aus eine Sammelbestellung an. Die Kosten für das Material werden am Anfang des neuen Schuljahres von der Klassenlehrkraft eingesammelt.

 

Sekretariat

Das Sekretariat wird von Frau Krüger betreut. Sie ist immer freitags erreichbar.

 

Sprechzeiten von Lehrkräften

Es besteht die Möglichkeit bei Bedarf telefonisch mit den Lehrkräften in Kontakt zutreten.

Darüber hinaus bietet das Kollegium in der 1. Woche eines Monates Sprechzeiten an (siehe Aushang).

 

U

 

Unfälle

Unfällen auf dem Schulweg müssen umgehend der Schule gemeldet werden, damit eine Unfallanzeige an den Gemeindeunfallverband gestellt werden kann.

 

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen

Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm können zur Folge haben, dass die Schüler/innen die Schule nicht erreichen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Die Entscheidung darüber trifft der Landkreis Lüchow-Dannenberg und gibt diese frühzeitig über den Hörfunk oder Internet bekannt .

Darüber hinaus können Sie, auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, Ihr Kind für einen Tag zu Hause behalten oder es vorzeitig aus dem Unterricht abholen, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

 

V

Vergleichsarbeiten

Im 3. Schuljahr finden bundes- bzw. landesweite Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik statt.

 

Versetzungsreglung

Am Ende des 2. und 3. Schuljahres findet eine Versetzung statt.

Am Ende des 1. und 4. Schuljahres gehen die Schüler in die nächst höhere Klassenstufe über.

 

U

 

Unfälle

Unfällen auf dem Schulweg müssen umgehend der Schule gemeldet werden, damit eine Unfallanzeige an den Gemeindeunfallverband gestellt werden kann.

 

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen

Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm können zur Folge haben, dass die Schüler/innen die Schule nicht erreichen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Die Entscheidung darüber trifft der Landkreis Lüchow-Dannenberg und gibt diese frühzeitig über den Hörfunk oder Internet bekannt .

Darüber hinaus können Sie, auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, Ihr Kind für einen Tag zu Hause behalten oder es vorzeitig aus dem Unterricht abholen, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

 

V

 

Vergleichsarbeiten

Im 3. Schuljahr finden bundes- bzw. landesweite Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik statt.

 

Versetzungsreglung

Am Ende des 2. und 3. Schuljahres findet eine Versetzung statt.

Am Ende des 1. und 4. Schuljahres gehen die Schüler in die nächst höhere Klassenstufe über.

 

W

 

Waffenerlass

Ihrem Kind ist es untersagt, Gegenstände mitzubringen oder bei sich zu führen, die im weitesten Sinn als Waffen anzusehen sind.

 

Wiederholer

Sollte Ihr Kind am Ende des 2. Schuljahres das Ziel in 2 Lehrgängen nicht erreicht haben bzw. im 3. und 4. Schuljahr in 2 Fächern mangelhafte Leistungen aufweisen, muss es die Klasse wiederholen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind auf Antrag von Ihnen die Klasse freiwillig wiederholt.

 

Z

 

Zeugnisse

Die Halbjahreszeugnisse gibt es Ende Januar, die Zeugnisse für das gesamte Schuljahr am letzten Schultag vor den Sommerferien.

Die 1. Klasse erhält kein Halbjahreszeugnis, sondern nur eins am Ende des Schuljahres.

Die Zeugnisse müssen von Ihnen unterschrieben und am ersten Schultag des neuen Schuljahres vorgezeigt werden.

 

 

 

 

 

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